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Mietminderung in der neuen Wohnung: Was berechtigt den Mieter?

Montag, 08. Okt 2018

Abweichungen vom Vertrag

Sie haben einen Mietvertrag unterschrieben, der alle Details zum Mietverhältnis wahrheitsgetreu enthalten sollte. Jetzt organisieren Sie den Umzug und stellen fest, dass der Vertrag unkorrekt ist. Es folgen nun ein paar Beispielsituationen, welche sie zu einer Mietminderung berechtigen könnten:

Ihre Wohnung verfügt laut Vertrag über eine Einbauküche. Sie verlassen sich darauf und besorgen keine. Aber der Küchenraum ist leer. Ein anderer Aspekt: Die Einbauküche ist zwar vorhanden, doch nicht wie angegeben ausgestattet bzw. funktionstüchtig. Grund einer Mietminderung kann auch eine falsche Angabe über Größe und Beschaffenheit der Wohnung sein. Denn dieser Umstand kann sich schon beim Umzug als problematisch erweisen. Sie haben ein Recht darauf, dass Ihr Vertrag geändert- und die Miete entsprechend angepasst wird.

Mängel und Belästigungen

Die Heizung funktioniert nicht, Fenster sind undicht oder Feuchtigkeit in der Wohnung verursacht Schimmel. In solchen Fällen Mus der Vermieter umgehend informiert werden. Reagiert er nicht, können Sie die Miete vorübergehend mindern. Ein weiterer Grund ist die Belästigung durch Nachbarschaft. Ruhestörender Lärm durch ständig kläffende Hunde, laute Musik und ähnliches können einem das Leben in der besten Wohnung zur Hölle machen. Ebenso Gerüche vieler Haustiere oder Grillgerüche vom Balkon.

Bedingungen für eine Mietminderung

Natürlich muss einer solchen Maßnahme immer die Kontaktaufnahme mit dem Vermieter vorausgehen. Sie müssen ihm die Möglichkeit geben, die Mängel beseitigen zu lassen. Handelt es sich um störendes Verhalten von Nachbarn, muss er mit ihnen Verbindung aufnehmen. Räumen Sie ihm eine Frist ein, die nicht zu knapp bemessen sein sollte. Empfehlung: Zeigen Sie einen Mangel möglichst sofort an. Anderenfalls kann es passieren, dass der Vermieter Ihnen die Schuld zuweist.

Es gibt Dinge, welche man noch vor dem Umzug abklären sollte. Zu diesen gehören fehlende oder defekte Einrichtungsgegenstände bzw. Geräte. Solche Mängel sind meist schon bei der Besichtigung einer Wohnung erkennbar. Sie sollten auf keinen Fall den Vertrag unterschreiben, wenn er falsche Angaben enthält. Es wird daher dringend empfohlen, bei der Besichtigung genau auf jedes einzelne Detail zu achten. Natürlich bestimmen immer Ausnahmen die Regel. Zum Beispiel dann, wenn katastrophale oder bedrohliche Umstände Sie zu einem sofortigen Umzug nötigen. In solchen Fällen ist die Möglichkeit der vorherigen Besichtigung meist nicht gegeben.

Ihr Recht im Streitfall

Wenn der Vermieter die von Ihnen festgesetzte Frist zur Mängelbeseitigung nicht einhält, können Sie die Miete kürzen. Kommt es zu Streitigkeiten, kann unter Umständen auch das Gericht eingeschaltet werden. Lassen Sie jedoch bei der Höhe einer Mietminderung Vorsicht walten. Denn es kommt auch sehr darauf an, wie stark Ihre Wohnqualität eingeschränkt ist. Des Weiteren spielt die Dauer einer angestrebten und durchgeführten Korrektur eine Rolle. Ist der Minderungsbetrag zu hoch, hat der Vermieter das Recht auf Widerspruch und kann ebenfalls gerichtliche Schritte einleiten. Tipp: Machen Sie sich am besten kundig, in wie weit eine Kürzung der Miete rechtens ist. Dazu können Sie sich an einen Mieterverein wie dem Mieterbund oder einen Rechtsanwalt wenden.