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Umziehen als Hartz IV Empfänger

Samstag, 14. Jan 2017

Umziehen mit Hartz IV: Welche Kosten werden vom Jobcenter anerkannt?

Speditions- und Transportkosten, Kosten für die Suche nach einer neuen Wohnung und Kautionszahlungen sind in der Regel nur ein Teil der Kosten, die bei einem Wohnungswechsel finanziert werden müssen. Hartz IV haben in der Regel nicht die Möglichkeit, finanzielle Rücklagen zu bilden und können so kaum diese hohe Mehrbelastung stemmen. Beim Jobcenter kann deshalb ein Antrag auf die Übernahme der Umzugskosten gestellt werden. Das zuständige Jobcenter wird jedoch über den Antrag nur dann positiv entscheiden, wenn der Umzug nach deren Auffassung auch tatsächlich erforderlich ist. Folgende Gründe werden in der Regel vom Jobcenter genehmigt und anerkannt, um umziehen zu können:

  • Wenn eine neue Arbeit aufgenommen wird (und der zukünftige Arbeitsweg nicht zumutbar erscheint)
  • Eine größere Wohnung wird benötigt, weil die Familie Nachwuchs bekommt.
  • Umziehen wird durch eine veränderte Lebenssituation erforderlich (Scheidung, Tod, etc.)
  • Die Mietwohnung wurde gekündigt ( und der Mieter hat die Kündigung nicht selbst verschuldet).
  • Die Wohnung kann nicht mehr bewohnt werden wegen einer Krankheit oder dem Alter (z.B. kein Fahrstuhl).

Nach Ansicht des Jobcenters liegt ebenfalls dann eine Notwendigkeit vor, wenn die Wohnung aufgrund eines unzumutbaren Zustands nicht mehr bewohnt werden kann wie etwa bei starkem Schimmelbefall oder ähnlichem. Hier wird das Jobcenter jedoch nur dann die Kosten für den Umzug übernehmen wenn der Vermieter sich weigert den Schaden zu beheben und der Mieter auch die Schäden nicht selbst verschuldet hat.

Um die Umzugskosten erstattet bekommen zu können, sollte der Sozialhilfeempfänger möglichst frühzeitig einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren und ihn über den geplanten Umzug informieren. Wird dies erst im Nachhinein dem Jobcenter gemeldet stehen die Chancen auf eine Kostenübernahme sehr schlecht.

Kostenübernahme durch das Jobcenter – so funktioniert`s

Insofern das Jobcenter einer Übernahme der Kosten zustimmt, werden in der Regel folgende Kosten übernommen:

  • Umzugswagen
  • Umzugskarton
  • Kosten für vertraglich festgelegte Renovierungsarbeiten
  • Verpflegung für Umzugshelfer (Privat)

In jedem Fall sind vom Sozialhilfeempfänger rechtzeitig Kostenvoranschlägen einzuholen. Generell werden nur selbst durchgeführte Umzüge vom Amt übernommen, ist jedoch der Sozialhilfeempfänger etwa aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage, können auch die Kosten für ein professionelles Umzugsunternehmen übernommen werden.

Kaution beim umziehen mit Hartz IV

Wenn dem Antrag durch das Jobcenter stattgegeben wurde, kann auch die Kaution von dieser als zinsloses Darlehen gewährt werden. Kautionszahlungen werden vom Amt ausschließlich direkt auf das Konto des Vermieters überwiesen.

Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de