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Behördengänge nach dem Umzug

Dienstag, 02. Feb 2021

Jedoch müssen Sie nun Ihre neue Adresse den unterschiedlichsten Institutionen und Behörden mitteilen. Die nachfolgenden Ausführungen ist eine fokussierte Darstellung von praktischen Tipps hinsichtlich der Frage „Wem muss ich unbedingt meine neue Adresse melden?

Einwohnermeldeamt:

Zunächst müssen Sie die neue Adresse unbedingt beim Einwohnermeldeamt melden, denn alle Einwohner mit einem Wohnort in Deutschland sind verpflichtet, ihren Wohnort beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Dafür haben Sie maximal zwei Wochen Zeit nach dem Umzug. Für die Ummeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis und als Wohnungsmieter auch eine Wohnungsgeberbescheinigung.

Finanzamt:

Bei einem Wohnsitzwechsel in eine andere Stadt müssen Sie Ihrem alten Finanzamt über Ihren Umzug informieren und die neue Adresse und Steuernummer mitteilen. Dadurch wird ein unmittelbarer Übergang vom alten zum neuen Finanzamt gewährleistet. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Stadt ist immer noch Ihr altes Finanzamt zuständig, daher genügt es, wenn Sie dem Finanzamt die neue Adresse bei der Abgabe Ihrer nächsten Steuererklärung mitteilen.

Agentur für Arbeit / JobCenter:

Bei einem Bezug von ALG I / ALG II müssen Sie der Agentur für Arbeit / JobCenter Ihren neuen Wohnort mitteilen. Bei einem Versäumnis der Ummeldung kann eine Kürzung der Geldbezüge verhängt werden.

Kfz-Zulassungsstelle:

Auch der PKW muss bei einem Wohnsitzwechsel umgemeldet werden, damit der Fahrzeugschein und der Fahrzeugbrief aktualisiert werden kann. Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde müssen Sie lediglich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung über die neue Adresse informieren und die neue Anschrift bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief eintragen lassen. Bei einem Wohnsitzwechsel in eine andere Gemeinde benötigen Sie für die Ummeldung auch eine elektronische Versicherungsbestätigung von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Hundesteuer:

Hundebesitzer müssen auch eine Ummeldung Ihres Hundes vornehmen. Bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde muss bei den zuständigen Behörden die neue Adresse von Ihrem neuen Wohnort mitgeteilt werden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde, muss der Hund in der alten Gemeinde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden. Die zuständigen Behörden sind das Finanzamt oder das Einwohnermeldeamt.

Versorgungsbetriebe (Strom, Gas, Wasser):

Normalerweise sollten bereits vor dem Umzug die jeweiligen Versorgungsbetriebe, also Strom, Gas und Wasser, informiert werden. Sofern Sie weiterhin Kunde bei Ihrem Versorgungsbetrieben von Strom, Gas und Wasser bleiben möchten, muss die neue Adresse und der Umzugstermin mitgeteilt werden. Bei einem Vertragswechsel von Strom, Gas oder Wasser sollten Sie die alten Verträge mit dem jeweiligen Versorgungsbetrieb, rechtzeitig kündigen. Allgemein umfassen die Kündigungsfristen einen Zeitraum von etwa 14 Tagen bis drei Monaten bei den Versorgungsbetrieben von Strom, Gas und Wasser.

Ein guter Tipp: Nachsendeauftrag Deutsche Post:

Damit Sie keine Briefe von Behörden oder sonstigen Institutionen aufgrund des Umzuges verpassen, sollten Sie einen Nachsendeauftrag von der Deutschen Post beantragen. Sie können online einen Zeitraum von 6 Monaten bis 2 Jahren auswählen, so dass sämtliche Briefe und Paketsendungen an Ihren neuen Wohnort weitergeleitet werden.