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Wohnungswechsel in Berlin während des Lockdowns

Montag, 01. Mrz 2021

Allgemeine Informationen zum Wohnungswechsel in Berlin

Ein Wohnungswechsel während des Lockdowns ist grundsätzlich erlaubt. Trotz des zur Zeit herrschenden, in Deutschland einheitlichen Lockdowns kann es regional aber zu Änderungen der Regelungen kommen. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, ob ein Umzug in Ihrem Bundesland erlaubt ist oder nicht. Daneben gibt es noch einige andere wichtige Dinge, die Sie bei einem Umzug in eine neue Wohnung während des Lockdowns beachten sollten. Sie sollten durchgängig die Einhaltung die Hygieneregeln überprüfen. Auch die Abstandsregelung sollte, soweit möglich, eingehalten werden. Da dies bei einem Wohnungswechsel aber nicht immer möglich ist, achten Sie stets darauf, dass alle Beteiligten eine Schutzmaske tragen. Der Schutzfaktor ist beispielsweise bei FFP2-Masken und Masken ähnlicher Standards am höchsten.

Möglichst wenige Menschen am Umzug in die neue Wohnung beteiligen

Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen in Berlin, ist es Ihnen aktuell nicht möglich, in Berlin einen Umzug mit vielen Helfern zu vollziehen. Beteiligen Sie generell möglichst wenige Menschen und informieren Sie sich im Vorfeld, wie viele Privatpersonen Ihnen behilflich sein dürfen. Umzugsfirmen dürfen im Lockdown weiterhin arbeiten. Sollten Sie sich bei ihrem Wechsel in die neue Wohnung von einer entsprechenden Firma helfen lassen, achten Sie auch hier auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen. Das Infektionsrisiko ist bei einem Wohnungswechsel im Lockdown genauso hoch beziehungsweise niedrig wie normalerweise auch. Durch die Beachtung der neuen Umgangsformen, wie zum Beispiel den Verzicht auf das Händeschütteln oder die regelmäßige Desinfektion der Hände, kann das Risiko einer Ansteckung jedoch verringert werden.

Den Umzug stornieren oder verschieben

Sind Sie oder eine Ihnen nahe stehende Person dazu aufgefordert worden, sich in häusliche Quarantäne zu begeben oder sollten Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, dürfen Sie den Wohnungswechsel in Berlin nicht vollbringen. Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, Ihren Umzug zu stornieren oder zu verschieben. Das ist jedoch vertraglich geregelt und von Fall zu Fall verschieden.

Einen Leihwagen mieten

Das Mieten eines Leihwagens während des Lockdowns stellt in Berlin kein Problem dar. Mietwagenfirmen haben weiterhin (regulär) geöffnet. Es wird außerdem darauf geachtet, dass die Autos regelmäßig desinfiziert werden. Sollten Sie sich für das Mieten eines Wagen entscheiden, dann kümmern Sie sich rechtzeitig um entsprechende Parkplätze vor der neuen Wohnung. Durch den mit dem Lockdown verbundenen Homeoffice und die Kontaktbeschränkungen stehen momentan mehr Fahrzeuge in den Wohngebieten als üblich.

Den Besuch im Amt rechtzeitig planen

Sobald Sie in Ihrer neuen Wohnung eingezogen sind, sollten Sie sich schnellstmöglich ummelden. Aufgrund der aktuellen Situation haben viele Ämter Ihre Öffnungszeiten geändert. Achten Sie darauf. Außerdem gibt es in einigen Ämtern mittlerweile die Möglichkeit, schon im Voraus Dinge online zu regeln. Nutzen Sie diese Möglichkeit und verhindern Sie damit unnötige Kontakte.