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Lärmbelästigung und Lärmvermeidung beim Umzug

Sonntag, 23. Apr 2017

Informieren Sie die Nachbarn durch einen Aushang!

Denn dadurch bekommen sie die Möglichkeit, sich auf den entstandenen Lärm vorzubereiten. Und wenn der geplante Termin des Einzuges einige Nachbarn nicht zufriedenstellt, haben Sie dann immer noch die Möglichkeit, darüber im Voraus zu sprechen. Das ist viel besser, als im Nachhinein einander an die Gurgel zu gehen, nur weil man über den Einzugstermin nicht einig ist.

Beachten Sie die vorgeschriebenen Ruhezeiten!

Wenn es sich hierbei um eine Mietwohnung handelt, dann stehen diese im Mietvertrag. Wenn Sie dagegen in ein eigenes Haus einziehen, dann gelten für Sie allgemeine, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Ruhezeiten. An Werktagen darf es zwischen 22 und 7 Uhr keine Belästigung geben. Dieses Verbot gilt auch für die Zeit zwischen 13-15 Uhr. Samstags beginn die vorgeschrieben Ruhezeit bereits um 19 Uhr. Aber nicht desto trotz darf es auch samstags zwischen 13-15 Uhr keine Belästigung der Nachbarn geben. Und Sonn- sowie gesetzliche Feiertage gelten als Ruhetage, an denen Sie unter gar keinen Umständen einziehen dürfen.

Reduzieren Sie nach Möglichkeit die Zahl der Geräuschquellen!

Auch wenn Sie zu erlaubten Zeiten einziehen, werden Ihre Nachbarn es Ihnen hochrechnen, wenn sie auf die Vermeidung jeglicher Belästigung großen Wert legen werden. Die häufigste Quelle der störenden Geräusche ist das Zufallen der Eingangstür. Zur Vermeidung dieses Geräusches können Sie die Mitarbeiter des Umzugsunternehmens darauf hinweisen, dass sie die Türen nicht zuknallen und auch nicht zufallen lassen sollen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie die sogenannten Malerfiles benutzen, weil auch sie zur Vermeidung der störenden Geräusche beitragen. Auch Autotüren können viel Krach machen, wenn sie andauernd auf- und zugemacht werden. Daher sind auch in Bezug auf sie dieselben Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Nicht weniger störend kann für Ihre Nachbarn auch laute Musik sein, die viele aufdrehen, um ihre Arbeitsleistung beim Hämmern, Bohren usw. zu steigern. Dabei darf sie eigentlich nur auf Zimmerlautstärke gestellt werden, weil sonst trotz der Einhaltung der Ruhezeiten Geldstrafen drohen. Auch das Hämmern, Bohren usw. an sich muss möglichst leise gestaltet werden.

Am besten klappt es, wenn man die Tür zum jeweiligen Raum leise zumacht und Werkzeuge, die einen relativ geringen Geräuschpegel erzeugen, benutzt. Denkbar ist auch Nutzung von geräuschisolierenden und trittdämmenden Materialien in den Zimmern, in denen gerade gearbeitet wird. Nicht weniger wichtig ist, dass die Mitarbeiter des Umzugsunternehmens darauf hingewiesen werden, dass sie beim Tragen der Möbelstücke Zusammenstöße mit Treppengeländern, Wänden und Türschwellen meiden. Das klappt am besten dann, wenn Sie ihnen während des Tragens Warnungen und Tipps zum Ändern der Bewegungsrichtung geben werden. Und damit auch das Zurechtrücken der Möbeln keinen Lärm verursacht, sollten sie die vorgesehen en Plätze für jedes Möbelstück genau markieren, sodass die Umzugshelfer sie schon beim ersten Mal richtig platzieren.

Fazit

Gute Vorbereitung und die Beachtung von Gesetzen sowie Tipps helfen Ihnen, den Umzug geräuscharm und für alle zufriedenstellend durchzuführen.

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de