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Mietendeckel Berlin – Rechte und Pflichten für Eigentümer & Vermieter

Montag, 14. Sep 2020

Was bedeutet der Mietendeckel für Mieter?

Für all Mietverträge die nach dem 18. Juni 2019 geschlossen wurden gilt: Die Mieten sind seit dem 23.02. eingefroren. Mieten die nach diesem Stichtag erhöht wurden, fallen auf das Niveau vor der Mieterhöhung zurück. Bei gemeldeten Verstößen dagegen ist das Wohnungsamt verpflichtet, den Vermieter darüber zu informieren, dass die Miethöhe gegen das “Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung”, wie der Mietendeckel offiziell heißt, verstößt. Das Wohnungsamt kann in diesen Fällen auch ein Bußgeld verhängen, wenn der Vermieter nicht einlenkt.

Achtung: Der Mietendeckel ist juristisch umstritten

Union und FDP haben Klage gegen den Mietendeckel eingereicht. Diese liegen sowohl dem Landesverfassungsgericht Berlin als auch vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Bis zu einer Entscheidung werden sicher noch Monate vergehen. Sollte der Mietendeckel gekippt werden, könnten Vermieter die entgangenen Mietzahlungen nachfordern. Deshalb sollten Mieter den eingesparten Mietanteil bis zur Entscheidung der Gerichte zurücklegen.

Welche Informationspflichten gelten bei einem Umzug?

Vermieter sind verpflichtet, den Mieter seiner Wohnung unaufgefordert über die Berechnung der Mietobergrenze nach der gesetzlichen Tabelle zu informieren. Bei einem Umzug nach Berlin oder innerhalb Berlins, kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter ihn darüber informiert, wie die Miethöhe der bezogenen Wohnung zum Stichtag war. Nach dem Umzug bzw. dem Abschluss eines Mietvertrags, muss der Vermieter den neuen Mieter außerdem unaufgefordert über die Obergrenze für die Wohnung informieren. Dabei muss er ihn ebenfalls über die Miethöhe bei der vorherigen Vermietung informiert werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Modernisierungen wie Wärmedämmungen, neue Heizungsanlagen, Aufzugsanbau etc. können weiterhin, in einem begrenzten Umfang, auf die Mieten umgelegt werden. Der Aufschlag darf einem Euro pro Quadratmeter und Monat nicht überschreiten.

Bei einem Umzug gilt: Die neue Miethöhe darf nicht höher sein als die alte. Ausgenommen davon sind sehr hohe und sehr niedrige Altmieten.

Nettokaltmieten die vor einem Umzug unter 5,02 Euro pro Quadratmeter lagen, dürfen um maximal einen Euro erhöht werden und nicht höher sein als 5,02 Euro pro Quadratmeter. Wenn die betreffende Wohnung modern ausgestattet wurde, beispielsweise mit Merkmalen wie einer Einbauküche oder hochwertigen Bodenbelägen, kann der Vermieter weiterhin eine Mieterhöhung vornehmen.

Verstöße sind strafbar

Wer gegen das Gesetz zum Mietendeckel verstößt, macht sich strafbar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Wenn ein Mieter nach seinem Umzug in die neue Wohnung feststellt, dass der Vermieter gegen den Mietendeckel verstößt, kann er dies zur Anzeige bringen. Aber auch jeder andere, der von dem Verstoß Kenntnis erhält, kann das beim zuständigen Wohnungsamt melden.

Mieterhöhung bald wieder möglich

Mieterhöhungen sind trotz Mietendeckel ab dem 1. Januar 2022 wieder regulär möglich. Die Erhöhungen richten sich nach einem Inflationsausgleich, der dann festgelegt werden wird. Dieser darf allerdings 1,3 Prozent nicht überschreiten.