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Mietendeckel vs. Mietpreisbremse: Das sollten Sie jetzt wissen

Sonntag, 02. Aug 2020

Durch den Mietenstopp werden die Mieten in den kommenden fünf Jahren auf dem geltenden Stand vom 18. Juni 2019 festgeschrieben. Eine Senkung der Miete ist dann ab Herbst 2020 möglich, wenn die gezahlte Miete für die Wohnung 20 Prozent über dem Wert der gültigen Mietentabelle liegt. Die Bremse des Mietpreises ist ein Bundesgesetz. Hierbei darf die Miete höchstens 10 Prozent über dem derzeit gültigen Mietspiegel bzw. der Vergleichsmiete im Ort liegen. Es handelt sich jeweils um ein gesetzliches Mittel, mit dem die Politik das Ziel verfolgt eine Abgrenzung von Mietpreisen und der Entwicklung herbeizuführen.

Vor allem in Großstädten führte eine hohe Nachfrage an Wohnraum zu einem stetigen Anstieg der Mietpreise, sodass Mieter einen großen ihres Einkommens für die Miete zahlenmüssen. Da sich die Politik und auch die Städte um ein gutes Stadtbild bemühen, wurde am 01.06.2015 eine neue Mietpreisbremse sowie zum 23.02.2020 ein Mietendeckel zum Schutz der Mieter verabschiedet.

Der große Unterschied der Gesetze ist, dass die Mietpreisbremse auf der Ebene des Bundes in Kraft tritt, während der Mietendeckel lediglich auf der Berliner Landesebene angewandt wird.

Was sind die Vor- und Nachteile der Mietpreisbremse und des Mietendeckels?

Das geltende Mietendeckelgesetz wurde neu in Deutschland eingeführt und ist deshalb noch nicht gerichtlich umgesetzt. Zudem ist es umstritten und wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit Klagen beim Bundesverfassungsgericht nach sich ziehen.

Die Mietpreisbremse wurde im Jahre 2015 auf Bundesebene durchgesetzt und ist schon tausendfach durchgesetzt worden. Somit kann die Mietpreisbremse im Moment als die sicherere Möglichkeit für eine Senkung der Miete benannt werden. Der neue Mietendeckel gilt nur für die Stadt Berlin und kann von jedem ansässigen Mieter der Stadt genutzt werden. Die Mietpreisbremse wurde hingegen von den meisten Bundesländern im Sinne der Mieter umgesetzt. Sie kann für Mietverträge, welche ab dem 01. Juni 2015 abgeschlossen wurden, verwendet werden. Mietpreisbremse und Mietendeckel gelten nicht für Neubauten, weil diese gefördert werden müssen. Als Neubauten gelten solche Gebäude, die nach dem Jahr 2014 als bezugsfertig erklärt worden sind. Zudem gilt das Gesetz auch nicht für Sozialwohnungen.

Die Mietpreisbremse gilt nur für Mietverträge, welche nach dem 1. Juni 2015 abgeschlossen wurden. Wenn Mieter nach diesem Datum die Wohnung bezogen haben, können diese die Mietpreisbremse sowie auch den Mietendeckel verwenden. Wenn die Mieter jedoch einen älteren Mietvertrag besitzen, können sie sich als Mieter in Berlin nur auf den gültigen Mietendeckel berufen. Wenn die Miete zu hoch erscheint, sollte Mieter erst einmal in die Wohnung einziehen und versuchen, anschließend die Miete senken zu können. Mieter sollten den Vermieter auch nicht vorher auf die zu hohe Miete ansprechen bzw. nicht sagen, dass sie ihre Miete gerichtlich absenken lassen möchten. Mieter riskieren ansonsten, dass sie jenen Zuschlag für ihre Wohnung verlieren und sich der Vermieter dann besser einen anderen Mieter für die Wohnung sucht.