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Nach dem Umzug Renovieren

Montag, 08. Okt 2018

Unter Schönheitsreparaturen versteht man Gebrauchsspuren oder Erscheinungen durch Abnutzung des normalen Wohnens in Ihrer Wohnung, zu beseitigen. Darunter fallen laut Gesetz Decken , Wände, Heizungsrohre und Heizkörper streichen ( falls vorhanden), Fenster und Innentüren und nicht zu vergessen, die Wohnungseingangstür von innen streichen.

Wichtig: Vermieter sind verpflichtet eine Mietwohnung frei von Mängel und in einem vertragsgemäßen Zustand an Sie zu übergeben. Und nicht nur das. Er ist außerdem dazu verpflichtet, von Ihnen nicht hervorgerufene Mängel, zu beseitigen, um den vertragsgemäßen Zustand Ihrer Mietwohnung zu erhalten. Renovieren einer Mietwohnung ist deshalb als erstes die Pflicht Ihres Vermieters und nicht die von Ihnen.

Renovieren einer Mietwohnung an den Mieter übertragen

Leider bestätigt die Realität genau das Gegenteil. Vermieter übertragen die Pflicht des Renovieren mit Vorliebe an den Mieter. Ist eine solche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter erst einmal entstanden, sind Sie als Mieter dazu verpflichtet, die Schönheitsreparaturen auszuführen. Andererseits gelten viele Verträge als unwirksam, da vereinzelte Formulierungen im Vertrag unzulässig sind. So werden zum Beispiel „Feste Fristenregelungen” vom Bundesgerichtshof nicht für zulässig anerkannt. Nehmen wir einmal an, in Ihrem Mietvertrag ist festgelegt, dass Sie Ihre Mietwohnung in einem angegebenen Zeitabstand renovieren müssen, ohne auf die tatsächliche Renovierungsbedürftigkeit einzugehen. Dann ist diese Vereinbarung unwirksam.

Wie erkenne ich Renovierungsfristen in meinem Mietvertrag

Hier stechen besonders zwei Varianten hervor. Dies ist zum einen die Spezielle Vereinbarung und zum anderen die formulierte Klausel. Eine spezielle Vereinbarung erkennen Sie an einer handschriftlich und nachträglich im Mietvertrag eingetragen Vereinbarungen. Unverständliche und sich widersprechende Formulierungen sind Klauseln die unwirksam sind. Bedeutet: Keine oder eine teilweise Renovierung.

Wie muss ich eine Mietwohnung übergeben?

Decken und Wände dürfen nach dem Umzug keine übermäßige Abnutzung durch, Kratzspuren, Wandmalereien Ihrer Kinder und Vergilbung durch Nikotin, aufweisen. Ihre angebrachte Tapete darf nicht runter hängen und sauber Stoß auf Stoß verklebt sein. Deckenverkleidungen aus Styropor müssen von Ihnen entfernt werden. Tropfnasen auf Lackanstrichen sind unansehnlich und müssen somit beseitigt werden. Sollte Ihr Lackanstrich an den Wänden Abplatzungen aufweisen, müssen diese vor dem nächsten Anstrich gespachtelt werden. Ihre Wände müssen frei von Schrauben, Nägel und Dübel sein und die so entstandenen Löcher sind von Ihnen sauber zu verspachteln. ( Das Ersetzen von Wandkacheln, die von Ihnen angebohrt wurden, ist nicht notwendig. Das heißt: Natürlich nur wenn nicht zu viele Löcher vorhanden sind.)

Die Übergabe einer „besenreinen” Mietwohnung bei Umzug bedeutet für Sie, dass Sie nur für die Beseitigung grober Verschmutzungen verantwortlich sind. Eine Vereinbarung von Schönheitsreparaturen einer unrenovierten Wohnung darf nur mit Ihnen getroffen werden, wenn ein hierfür entsprechendes Entgelt für Sie veranschlagt wurde.

Bin ich zur Renovierung meiner alten Mietwohnung verpflichtet ?

Prinzipiell hängt es von Ihrem Mietvertrag ab, ob und wie weit Sie verpflichtet sind, Ihre Wohnung nach dem Umzug zu renovieren. Andererseits hängt es von dem Zustand Ihrer Wohnung zur Zeit Ihres Umzuges ab. Auf jeden Fall ist es Ihre Pflicht, dem Eigentümer der Wohnung eine problemlose Weitervermietung zu ermöglichen. Sollte beispielsweise Ihre Wohnung einen dunklen Anstrich aufweisen, müssen Sie diese in hellere Töne umwandeln, sonst würde der Bundesgerichtshof dies als Grund einer Beanstandung sehen.