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Richtig versichert beim Umzug

Donnerstag, 28. Mai 2015

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist unbedingt notwendig, denn Missgeschicke passieren gerade bei einem Umzug schneller als man glaubt. Da reicht schon das durch den Transport eines schweren Gegenstandes entstandene Loch in der Zimmertür oder der Wand. Für Schäden solcher Art tritt die Privathaftpflichtversicherung schnell und meist vollumfänglich ein, da in der Versicherungspolice auch Beschädigungen von Mietsachen eingeschlossen sind. Aber Achtung: Passiert einem Ihrer privaten Umzugshelfer ein entsprechendes Missgeschick, leistet die Privathaftpflichtversicherung keinen Schadenersatz. Hat der Umzugshelfer in seiner eigenen Privathaftpflicht-Versicherungspolice Gefälligkeitsschäden mit eingeschlossen, zahlt seine Versicherung diesen von ihm verursachten Schaden, ansonsten bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Beschädigt aber ein Umzugshelfer beispielsweise das Auto eines weiteren Helfers oder gar die Wohnungstür eines Nachbarn, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung des Umzugshelfers den Schaden. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung insbesondere bei einem Umzug ist auf jeden Fall sehr empfehlenswert.

Transportversicherung

Auch empfehlenswert bei einem Umzug ist die so genannte Transportversicherung zum Neuwert. Haben Sie eine Transportversicherung zum Neuwert abgeschlossen, übernimmt diese den vollen Schaden und Sie haben kein finanzielles Nachsehen. Aber Achtung: Wenn Sie Ihren Umzug privat organisieren und sich einen Transporter mieten, ist die Ladung auf der Fahrt vom bisherigen zum neuen Wohnort nicht versichert. Hier würde lediglich die Hausratversicherung -aber auch nur in begrenzter Höhe- zahlen, wenn der Transporter abbrennen oder ausgeraubt werden würde.

Hausratsversicherung

Eine Hausratversicherung ist zwar nicht zwingend notwendig, da sie meist nur bei Einbruchdiebstahl und Brand eintritt, aber gerade bei einem Umzug ist sie empfehlenswert. Auch die Glasversicherung ist sehr empfehlenswert, da schnell eine Fensterscheibe oder eine Zimmertür mit Glaseinsatz zu Bruch gehen oder auch das Koch-Ceranfeld beim Umzug beschädigt werden kann. Dem Hausrat- und Glas-Versicherer sollten Sie unverzüglich Ihre neue Anschrift mitteilen. Somit ist Versicherungsschutz für die alte und auch für die neue Bleibe gewährleistet, und das auch noch zwei Monate nach dem Umzug. Danach geht der Versicherungsschutz komplett auf das neue Domizil über. Dem Versicherer müssen Sie die neue Wohnfläche und den neuen Hausrat-Wert mitteilen. Wenn Sie ins Ausland umziehen, kann der Versicherungsschutz leider nicht mitgenommen werden, aber Ihr bisheriges Domizil ist noch bis zu zwei Monate versichert.

Rechtschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber doch sehr sinnvoll. Wenn Sie eine solche schon besitzen, sollten Sie den Versicherer entsprechend vor dem Umzug die neue Anschrift mitteilen. Die Police wird dann entsprechend angepasst. Falls Sie sich dazu entscheiden, erstmals für Ihren neuen Wohnort eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, sollten Sie dies VOR der Miet- oder Kaufvertragsunterzeichnung tun, damit bereits zu diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz für etwaige Streitigkeiten aus Ihrem Eigentum oder Ihres gemieteten Objektes besteht. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann unter anderem die Anwaltsgebühren, Honorare für Sachverständigengutachten, Gerichtskosten und je nachdem noch einiges mehr.

 

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de