Skip to main content

Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit – Zahlt die Krankenkasse bzw. Pflegekasse?

Dienstag, 06. Aug 2019

Alles, was vorher einfach zu bewältigen war, ist nun eine schwierige Angelegenheit geworden. Die Wohnung wurde in den letzten Jahren durch die „paar Stufen“ letztendlich ein Problem, obwohl vorher nur darüber geschmunzelt wurde. Viele Menschen können sich nicht mehr vollkommen selbstständig versorgen und benötigen Hilfe. In diesem Fall ist ein Umzug in eine neue Wohnung oft die einzige Lösung.

Deshalb gibt es in den meisten Fällen nur zwei Möglichkeiten: Umzug (Eigentumswohnung, Mietwohnung, betreutes Wohnen, Wohngruppen etc.) oder Umbau (Rampe, Lift, Handgriffe, etc.). Daher ist es wichtig, die eigenen Rechte in dieser Situation zu kennen. Für den Umbau einer Wohnung können sie eine Wohnbauförderung beantragen. Für den Wohnungswechsel kann ein Antrag auf Wohnumfeldverbesserung für eine altersgerechte Wohnung gestellt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die neue Unterkunft barrierefrei ist und ein neuer Mietvertrag vorliegt.

Sie haben das Recht für diese Art von Wohnungswechsel einen MDK zu beauftragen, um eine Einschätzung vor Ort zu treffen.

Kosten und Krankenkassen:

Pflegekassen haben eigens für diesen Wohnungswechsel Hotlines eingerichtet, denn die Kosten sind nicht unerheblich. Der Antrag (2-seitiges Formular) muss per Post geschickt werden. Ein Kostenvoranschlag für den Umzug ist beizufügen und vom Antragsteller zu unterschreiben. Dann bekommt der Pflegebedürftige die Bewilligung in ca. 2 – 4 Wochen zugeschickt.

Um eine Förderung der Kosten für den Wohnungswechsel im Fall von Pflegebedürftigkeit zu bekommen, müssen gewisse Voraussetzungen für den Umzug erfüllt werden. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen, sodass das Pflegepersonal oder die Verwandten nicht überfordert werden und zumindest ein kleinwenig an selbstständiger Lebensführung ermöglicht wird. Manchmal kann die Selbstständigkeit sogar fast zur Gänze wiederhergestellt werden (Schlaganfall).

Einzelpersonen können, wenn sie alle Bedingungen erfüllen, mit max. 4.000 Euro unterstützt werden. Bei einer Wohngemeinschaft liegt die Unterstützung der Kosten bei 16.000 Euro.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Der Pflegegrad
  • Ein Ziel (Selbstständigkeit) erreichen oder sich den letzten Rest an Eigenständigkeit bewahren
  • Was ist der Gegenstand des Anliegens? Mit einem Vorschlag, wie die Situation verbessert werden könnte und warum muss der Antrag untermauert werden.

Alle Maßnahmen für den Wohnungswechsel (Umzug/Umbau) laufen unter der Bezeichnung „Verbesserung des Wohnumfelds“. Das um und auf dabei sind der Pflegegrad und die Beantragung der Leistung. Dies muss die Person (Antragsteller) selber auch wollen. Für zusätzliche Fragen gibt es bei jeder Krankenkasse einen Ansprechpartner.

Sollte die Krankenkasse abschlägig bescheiden, können Sie sich an die Widerspruchsstelle der Krankenkasse wenden oder örtliche Pflegestützpunkte, das Sozialamt, das Integrationsamt kontaktieren. Muss der Pflegebedürftige für den Wohnungswechsel im Krankenwagen transportiert werden, sollte auch diese Kosten die Krankenkasse übernehmen. Zusätzliche Hilfen oder Zuschüsse für den Wohnungswechsel bei Pflegebedürftigkeit kommen oft von den Gemeinden selbst. Diese wird jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Höhe sowie auch die Möglichkeiten bezüglich der neuen Wohnung sind je nach Bundesland, Stadt, Gemeinde oder Dorf sehr verschieden. Oft zahlen auch Berufsverbände in solchen Fällen (bei langer Zugehörigkeit) Förderungen (Bahnbedienstete, Küstenwache, etc.).