Skip to main content

Wohnungsbesichtigung und Umzug trotz Kontaktverbot

Freitag, 01. Mai 2020

Für viele stellt sich nun die Frage, was man denn nun eigentlich darf:

       Was, wenn ich meine Wohnung bereits gekündigt habe?

       Wer darf mir beim Umzug helfen?

       Wie können meine Helfer und ich der Ansteckungsgefahr durch Corona entgehen?

       Kontaktverbot und Wohnung einrichten, lässt sich das überhaupt vereinbaren?

       Falls noch keine neue Wohnung parat ist, ist eine Wohnungsbesichtigung trotz Kontaktverbot und Versammlungsverbot erlaubt?

       Darf mich jemand zur Wohnungsbesichtigung begleiten?

       Was muss ich bei einer stattfindenden Wohnungsbesichtigung im Bezug auf das Kontaktverbot beachten?

Wohnungsbesichtigung trotz Corona und Kontaktverbot, ja oder nein?

Generell gilt, wenn es sich vermeiden lässt, dann bitte nicht! Haben Sie jedoch keine andere Möglichkeit, dann ist es unter Einhaltung der derzeitigen Vorschriften durchaus erlaubt. In Bezug auf das Kontaktverbot sollten sowenig Beteiligte wie möglich an einer Wohnungsbesichtigung teilnehmen. Anzuraten ist sich alleine oder, sofern es nicht anders geht, maximal zu zweit mit dem Immobilienmakler zu treffen.

Was bei einem Umzug derzeit zu beachten ist:

Ja, es darf umgezogen werden, jedoch nur innerhalb Deutschlands. Voraussetzung ist, dass Sie sich nicht in Quarantäne befinden. Besteht die Problematik der Eigeninfektion oder der Infektion eines Angehörigen, so ist man verpflichtet es der Umzugsfirma umgehend mitzuteilen. Selbiges gilt auch, wenn man sich in einem Risikogebiet aufhält. Sollten Angehörige Sie beim Umzug unterstützen so ist es angebracht die Zahl der Helfer so gering wie möglich zu halten. Unter Berücksichtigung des Kontaktverbots ist es mittlerweile üblich, dass Möbelspediteure auf mehrere Fahrzeuge aufgeteilt und die Transportmittel außerdem regelmäßig desinfiziert werden. Verpackungsmaterial wird aus Hygienegründen oft zur Entsorgung dem Kunden überlassen und nicht mehr mitgenommen. Dies sollte vorab abgeklärt werden. Auf die Arbeit mit Masken und Handschuhen wird geachtet.

Halteverbotszone für Umzugswagen und Meldebestätigung

Hier kann es durch die Überlastung der Ämter knifflig werden. Die Forderung nach einer Halteverbotszone kann sich hinauszögern. Wichtig ist es den Wohnortswechsel nachweisen zu können! Wem es nicht gelingt sich, nach dem Wechsel in eine neue Wohnung, innerhalb von 2 Wochen umzumelden und deshalb keine Ummeldebestätigung hat, kann auf den neuen Mietvertrag, die Bestätigung der Kündigung des Altvertrags oder einer eidesstattlichen Versicherung zurückgreifen.

In diesem Sinne steht einem Wohnungsbesichtigung oder einem Umzug, auch in Zeiten von Corona, nichts mehr im Wege! Alles Gute und bleiben Sie wohl auf!