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5 Tipps für die optimale Wohnungsübergabe

Mittwoch, 30. Sep 2015

Müssen noch einzelne Arbeiten durchgeführt werden? Um solche Fragen zu beantworten und Ihnen dabei zu helfen, die Wohnungsübergabe richtig vorzubereiten, haben wir die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Tipp 1: Mietvertrag checken

Im Mietvertrag ist normalerweise festgehalten, wie Sie die Wohnung im Falle eines Auszugs herrichten müssen. Dies variiert jedoch von Vermieter zu Vermieter und auch je nach benutzter Vertrags-Vorlage. Im Normalfall gilt, dass Sie die Wohnung besenrein und mit weißen Wänden übergeben müssen.

Tipp 2: Besenrein statt lupenrein.

„Besenrein“ bedeutet, dass Sie alle groben Verschmutzungen entfernen müssen. Dies beinhaltet auch die Beseitigung von Brandlöchern im Teppich sowie eventuelle Schmierspuren im Bad oder am Fenster. Umbauten müssen im Regelfall wieder zurückgebaut werden, es sei denn es wurde ausdrücklich vereinbart, dass diese bestehen bleiben können.
Eine Grundreinigung ist jedoch nicht von Ihnen zu erbringen. So müssen Sie weder Abnutzungserscheinungen beseitigen, noch Fenster putzen oder das Unkraut auf der Terrasse und dem Balkon jäten. Normale Abnutzung- und Verschleißerscheinungen haben Sie bereits mit Ihrer Mietzahlung abgegolten.

Tipp 3: Vertragsklauseln überprüfen

Häufig ist der Mieter in der Pflicht, die Wände, Türen sowie die Heizkörper in regelmäßigen Abständen mit einem frischen Anstrich zu versehen. Dies gilt jedoch nur, wenn die sogenannten Renovierungspflichten im Mietvertrag auf den Mieter übertragen wurden. Hierbei sind im Laufe der Jahre viele Renovierungsklauseln mit starren Fristen für unzulässig erklärt worden. Wenn Sie seit mehreren Jahren in Ihrer Wohnung leben, könnte eine Recherche im Internet Ihnen viel unnötigen Aufwand ersparen.
Sollten Sie hingegen auf eigene Kosten Verschönerungsmaßnahmen durchgeführt haben, wie beispielsweise den Einbau von neuen Armaturen oder eine Erneuerung der Fußböden, so sollten Sie Ihren Mietvertrag auf eine Modernisierungsvereinbarung untersuchen. Ist diese nicht abgeschlossen, besteht das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, da der Vermieter nicht dazu verpflichtet ist, Sie zu entschädigen.

Tipp 4: Übergabeprotokoll beachten

Im Idealfall haben Sie mit dem Vermieter beim Einzug ein Übergabeprotokoll erstellt. Dieses vereinfacht Ihre Vorbereitung erheblich, da Sie mit einem Blick den Zustand erkennen können, in dem Sie Ihre Wohnung wieder übergeben müssen. Aber auch Kleinigkeiten, wie die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel, können darin ersichtlich sein.
Sie sind im Übrigen dazu verpflichtet, dem Vermieter alle Schlüssel auszuhändigen, die Sie beim Einzug erhalten haben. Sollten Sie weniger Schlüssel vorweisen können als festgehalten, kann der Vermieter aus Sicherheitsgründen in besonderen Fällen auf dem Einbau eines neuen Schlosses bestehen. Diese Kosten sind von Ihnen zu tragen und somit einen genauen Blick wert.

Tipp 5: Vorabnahme vereinbaren

Setzen Sie sich am Besten mit Ihrem Vermieter in Verbindung und fragen ihn nach einem Termin zur Vorabnahme. Dann können Sie ohne den Stress der Umzugstage gemeinsam die Wohnung besichtigen, Einzelheiten absprechen und den Änderungsbedarf feststellen. Dies ermöglicht Ihnen einerseits, den ungefähren Zeit- und Kostenrahmen besser abzuschätzen, als auch Sachen, die Sie anders sehen, noch rechtzeitig zu recherchieren und Ihre Rechten sowie Pflichten herauszufinden.

 

Bild: lichtkunst.73 / pixelio.de