Tipps zum Renovieren und Einrichten
Wem die nötige Zeit bzw. Lust dafür fehlt kann die Dienstleistungen zahlreicher Umzugsunternehmen in Anspruch nehmen – vom Transport über das Packen bis hin zur Renovierung der alten und auch neuen Bleibe wird heutzutage alles angeboten.
Beim Renovieren bzw. Einrichten von Mietwohnungen gibt es jedoch Einiges zu beachten – denn sonst drohen Konflikte mit dem Vermieter, was nicht selten mit hohen finanziellen Einsätzen verbunden ist.
Einfach Tipps zum Renovieren und Einrichten beim Umzug
Ganz klar: Wer eine neue Wohnung bezieht, der möchte diese auch nach den eigenen Vorstellungen und dem eigenen Geschmack ausrichten. Denn nur in einer persönlich wirkenden Bleibe fühlt man sich wahrlich „zu Hause“ und kann dort teilweise Jahrzehnte lang verbleiben.
Im Gegensatz zu der eigenen Immobilie, die man nach Herzenslust verändern und umbauen kann sind dem Mieter klare Grenzen gesetzt. Um von vornherein Missverständnisse vorzubeugen sollten dieses Thema im Mietvertrag detailliert ausgeführt werden, so dass der Mieter eine genaue Vorstellung davon hat was er ändern darf und was nicht.
Grundsätzlich ist die Sachlage eindeutig: Wird eine neue Wohnung angemietet, kann diese Wohnfläche nach dem eigenen Geschmack hergerichtet werden so lange keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Dies bedeutet, dass Wände neu gestrichen und Böden (bestenfalls in Rücksprache mit dem Vermieter) verändert werden können. Jegliche bauliche Maßnahmen (wie zum Beispiel das Heraustrennen von Trockenbauwänden) ist strengstens untersagt, da dies den Grundriss der Wohnung eindeutig verändert.
Im Gegenzug bedeutet dies, dass die Wohnung bei einem Auszug in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muss. In der Regel sind von den Vermietern neutrale weiße Wände gewünscht, so dass die neuen Mieter eine neutrale Grundlage vorfinden. Selbst Löcher von Bilderrahmen in den Wänden müssen strenggenommen sauber verputzt werden, da auch sie zu den Beschädigungen dazu zählen. Bei Renovierungsarbeiten (wie zum Beispiel das Verlegen von neuen Böden) müssen die neuen Produkte beim Auszug in der Regel nicht wieder entfernt werden, da sie meistens den Charakter der Wohnung aufwerten und im Vorfeld auch mit dem Vermieter besprochen wurden.
Um mögliche Konflikte bzgl. der Renovierung und Einrichtung einer Mietwohnung umgehen zu können sollte diese Sachlage im Mietvertrag detailliert beschrieben sein. Zudem ist es sinnvoll, dass beim Einzug aussagekräftige Fotos über den derzeitigen Wohnungszustand gemacht werden. So können diese bei späteren Konflikten als Beweismaterial eingesetzt werden.
Das Renovieren und Einrichten von Wohnungen zählt auch zu den Schwerpunkten unseres Umzugsunternehmens. So zählen wir nicht Transporthelfer im Team, sondern auch Maler und Lackierer, Trockenbauer und andere Handwerker. Denn nur so können wir Umzugsfirmen ein Komplettangebot anpreisen, bei dem neben dem eigentlichen Umzug auch die Vorbereitung der neuen Wohnung durchgeführt, aber auch die Renovierung der alten Bleibe erledigt wird.
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de