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Der Umzug für Arbeitslose

Samstag, 02. Jan 2016

Und wird die neue Wohnung nicht teurer als die alte Bleibe, ist es dem Amt eigentlich völlig egal, wenn man umzieht, man muss es nur melden. Allerdings ist es nicht immer automatisch gegeben, dass man vom Amt auch Geld für den Umzug erhält. Wer zum Beispiel mit einem Umzugsunternehmen umziehen möchte, weil die Freunde fehlen, die einen LKW lenken dürften, bekommt man dies nicht immer bezahlt. Allerdings gibt es Ausnahmen. So zum Beispiel, wenn der Arzt ein Attest über Schimmel in der Wohnung ausstellt und das mit gesundheitlichen Folgen. Oder aber, wenn man wegen eines Jobs umziehen muss. Hier bekommt man in der Tat Geld!

Die Kosten die übernommen werden

Empfänger von Arbeitslosengeld sind nicht sonderlich reich und ein Umzug zerrt nicht nur an den Nerven, sondern auch am Geldbeutel. Daher ist es schön zu wissen, dass die Agentur für Arbeit bei den oben genannten Fällen die Umzugskosten übernimmt. Immerhin bietet das Arbeitslosengeld in den wenigsten Fällen Spielraum für einen Umzug. Das Amt übernimmt dann die Kosten, wenn man aus der bestehenden Wohnung ausziehen muss, weil das Amt die Kosten dafür nicht tragen möchte. Es geht dann um Wohnbeschaffungskosten, welche den Umzug und nicht zuletzt auch die Renovierungskosten beinhalten. Die Kaution selbst, wird von den Ämtern nur als Darlehen geboten, man muss es zurückzahlen. Es gibt auch ein Dokument, welches man unterschreiben kann, womit die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses gleich an das Amt zurückgeht.

Immer erst genehmigen lassen

Man braucht immer, wirklich immer, die Genehmigung des Amtes, wenn man umziehen möchte. Nicht immer fair, aber so sehen es die Gesetze. Liegt die Genehmigung nicht vor, kann man sehr viel Ärger bekommen und vor allem erhält man keinerlei Zahlungen für den Umzug. In eine andere Stadt darf man in der Regel nur ziehen, wenn man dort auch einen neuen Job nachweisen kann oder aber die Jobchancen deutlich höher ausfallen. Wenn eine Fahrt zu einer Arbeitsstelle weniger als zwei Stunden in Anspruch nimmt, kann es schon schwierig werden, mit der Beihilfe über das Amt. Wenn das Amt zustimmt, muss man den Mietvertrag für die neue Wohnung vorlegen und auch drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Umzugsunternehmen. Auch hier wird das Amt dann den niedrigsten Preis zahlen, was irgendwie auch verständlich ist. Wichtig ist auch zu wissen, dass es um den reinen Umzug, also nur um den Transport geht. Luxus wie der Ab- und Aufbau von Möbeln, wird nicht übernommen. Ebenso wenig das Packen von Kartons. Wer vom Amt lebt, hat sehr viel selbst zu erledigen und darf dafür aber das Inventar samt Möbeln transportieren lassen, was natürlich auch schon ein Gewinn ist. Immerhin ist es so, dass Umzugsgut nicht gerade leicht ist und auch viel kaputt gehen könnte, wenn man Freunde fragt. Somit ist der Umzug für Arbeitslose trotzdem etwas leichter, man muss sich nur kümmern!

Bild: Matthias Bozek / pixelio.de