Was ist nach dem Umzug zu tun?
Wohnung einrichten
Die Umzugskisten sind zwar nun in der neuen Wohnung, aber auch das Ausräumen wird ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen. Hier sollte man insbesondere beim Einräumen der Küchengeräte praktisch denken und die Dinge dort verstauen, wo sie auch verwendet werden. In der Nähe der Arbeitsplatte beispielsweise sollte man Messer, Schäler, Rührgerät und ähnliches griffbereit haben.
Eventuell werden die Möbel erst noch geliefert, sodass man diese zusammenbauen muss. Ist man auf diesem Gebiet kein Genie, sollten Freunde und Helfer bei Laune gehalten werden, beispielsweise mit gutem Catering. Am wichtigsten ist es auch, die Dinge, die unbedingt notwendig sind (z.B. Kühlschrank, Lampen, Bett) ganz oben auf die Prioritätenliste zu setzen. Zierleisten, Garderroben und Dekoartikel können bis zum Schluss warten.
Behördengänge und weitere administrative Prozesse
Um seine Post auch weiterhin zu bekommen, ohne dafür zum Briefkasten der alten Wohnung fahren zu müssen, ist es empfehlenswert sämtlichen Freunden, Behörden, Zeitungsverlage etc. die neue Adresse schon vor dem Umzug oder sofort danach mitzuteilen. Am besten ist es, eine Rundmail mit der neuen Adresse an alle wichtigen Personen und Einrichtungen zu schicken. Auch sollte man sobald wie möglich Namenschilder an der Klingel und dem Briefkasten befestigen.
Damit nichts liegen bleibt, kann man bei der Post einen Nachsendeauftrag einreichen. Dieser kostet für 6 Monate etwa 20 €. Schnellstmöglich sollten der Arbeitgeber, die Schulen/Kitas der Kinder, die Bank sowie Arbeitsagentur und Versicherungen benachrichtigt werden. Etwas mehr Zeit lassen kann man sich mit Anwälten, Vereinen, Ärzten oder unbeliebten Familienmitgliedern. Wechselt man den Wohnort, sollte man sich auch rechtzeitig einen neuen Arzt des Vertrauens suchen, damit man im Notfall eine gute Adresse hat. Empfehlungen von neuen Nachbarn und Arbeitskollegen können hier Gold wert sein.
Außerdem muss man sich bei einem Umzug beim Einwohnermeldeamt ummelden, was besonders wichtig ist, wenn man den Wohnort wechselt. Eine Abmeldung im alten Wohnort ist nicht mehr nötig, da die Stadt diese automatisch vornimmt. Man sollte nur den Personalausweis nicht vergessen. Auch das Auto kann bei der Kfz-Zulassungsstelle (in Ausnahmefällen auch beim Einwohnermeldeamt) umgemeldet werden, dies ist aber nicht mehr zwingend erforderlich. Viele Institution werden bei der Adressbenachrichtigung oftmals vernachlässigt. Bevor eine Mahngebühr fällig wird, sollte man auch die GEZ kontaktieren und wenn man einen Hund hat, diesen in der neuen Stadt anmelden. Der Telefonanschluss kann möglichweise von der alten Wohnung mitgenommen werden. Eine andere Möglichkeit ist, den Vertrag des Vormieters zu übernehmen oder sich einen neuen Anbieter zu suchen. Zu guter Letzt sollte man auch mit dem Vermieter abklären, wer die Ummeldung beim Strom-, Wasser- und Gasanbieter übernimmt, falls der Vertrag auf den Namen des Mieters läuft. Am besten ist es, wenn man den Zählerstand direkt beim Einzug notiert, um diese Information für den Anbieter bereit zu halten.
Bild: © Rainer Sturm / pixelio.de